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Tel.: 0178 9239312
E-Mail: dundsanierung@gmail.com
www.dundsanieung.de
USt-IdNr.: DE 68 859 201 478
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Arbeitsaufträge für Reparaturen, Ausbesserungen, Anfertigungen oder andere Handwerksarbeiten gehören rechtlich zu den so genannten «Werkverträgen».
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Werkverträge können nach der Auftragserteilung jederzeit widerrufen, also zurückgezogen werden. Aber: Ein Widerruf ist nicht kostenlos. Die Kundin muss den Handwerker entschädigen.
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Das Gesetz nennt diese Entschädigung «Schadloshaltung». Das bedeutet, die Kundin hat den Handwerker nach Rückzug des Auftrages so zu entschädigen, wie wenn der Auftrag ausgeführt worden wäre.
Quelle: https://www.srf.de/rechtsfragen/sonstiges-recht/handwerkerauftrag